Grundlegende Mitnahmebestimmungen
Scandlines gestattet die Mitnahme kleinerer Haustiere auf allen Fähren. Die Mitnahme ist kostenfrei, es fallen keine zusätzlichen Gebühren für Hunde, Katzen oder andere Kleintiere an. Dies gilt unabhängig von der gewählten Ticketart.
Zulässige Tierarten
Folgende Haustiere können auf der Fähre mitgenommen werden:
- Hunde: Die am häufigsten mitreisenden Haustiere ohne besondere Größenbeschränkungen
- Katzen: In geeigneten Transportboxen oder an der Leine
- Kleintiere: Kaninchen, Meerschweinchen und ähnliche Tiere in geschlossenen Transportbehältern
Blindenhunde und Assistenzhunde werden unentgeltlich befördert. Ihre Mitnahme erfordert den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit und eine vorherige telefonische Anmeldung bei Scandlines. Für diese Begleithunde ist ein Check-in mindestens 60 Minuten vor der geplanten Abfahrt erforderlich.
Buchung und Anmeldung
Bei der Buchung des Fährtickets muss die Mitnahme von Haustieren angegeben werden. Dies erfolgt während des Online-Buchungsvorgangs, über den telefonischen Kundenservice oder direkt am Hafen. Eine separate Gebühr fällt nicht an, die Angabe dient lediglich der Information der Reederei.
Der reguläre Check-in sollte mindestens 15 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt in Gedser und 30 Minuten vor Abfahrt in Rostock erfolgen. Für Reisende mit Blindenhunden oder Assistenzhunden gelten längere Check-in-Zeiten von 60 Minuten.
Unterbringung und Aufenthalt an Bord
Während der zweistündigen Überfahrt stehen Tierbesitzern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Haustiere unterzubringen.
Aufenthalt im Fahrzeug
Hunde können während der Überfahrt im Fahrzeug auf dem Autodeck verbleiben. Aus Sicherheitsgründen ist das Autodeck jedoch für Passagiere während der Fahrt gesperrt. Ein Besuch des Tieres im Auto ist nicht möglich. Diese Regelung entspricht den maritimen Sicherheitsvorschriften auf größeren Fähren.
Mitnahme auf die Passagierdecks
Alternativ können Haustiere mit auf die Passagierdecks genommen werden. Dort gelten folgende Regelungen:
Tiere dürfen sich in allen Bereichen ohne Teppichboden aufhalten. Aus hygienischen Gründen muss ein Mindestabstand von zwei Metern zum Buffet und zu Essensausgaben eingehalten werden. Haustiere müssen während der gesamten Überfahrt angeleint sein oder in verschlossenen Käfigen, Körben oder Transportboxen transportiert werden.
Auf den Passagierdecks der Route Rostock-Gedser gilt teilweise Maulkorbpflicht für Hunde. Entsprechende Hinweisschilder weisen auf diese Bereiche hin. Assistenzhunde sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
Die Fähren der Route Rostock-Gedser verfügen über keine speziellen Hundetoiletten. Planen Sie die zweistündige Überfahrt entsprechend und lassen Sie Ihren Hund unmittelbar vor der Einschiffung sein Geschäft verrichten.
Ausgeschlossene Bereiche
Der Aufenthalt von Haustieren ist in folgenden Bereichen nicht gestattet:
- Restaurants (außer mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schiffsführung)
- Alle Innenbereiche mit Teppichboden
- Bereiche in unmittelbarer Nähe zu Essensausgaben
Blindenhunde und Assistenzhunde sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Verhaltensregeln und Pflichten des Tierhalters
Die Reederei Scandlines stellt klare Anforderungen an die Beaufsichtigung und das Verhalten von Haustieren während der Überfahrt.
Tierhalter müssen sicherstellen, dass ihre Haustiere während der gesamten Überfahrt unter ständiger Aufsicht stehen. Von den Tieren darf keine Belästigung oder Gefahr für andere Passagiere, deren Gepäck, Fahrzeuge oder für Besatzungsmitglieder ausgehen. Den Anweisungen der Schiffsführung und deren Beauftragten ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen, insbesondere gegen den Leinenzwang oder die Maulkorbpflicht, kann die Schiffsführung nach Abmahnung das Tier in Verwahrung nehmen oder Tier und Halter im nächsten Hafen von Bord bringen. Für diese Maßnahmen wird eine Kostenpauschale von 50 Euro berechnet.
Der Tierhalter haftet für vom Tier verursachte Verunreinigungen größeren Ausmaßes und Schäden am Fährschiff sowie für die Schädigung anderer Reisender.
Erforderliche Dokumente für die Einreise nach Dänemark
Für die Einreise mit Haustieren nach Dänemark gelten die EU-Bestimmungen für den Reiseverkehr mit Heimtieren sowie spezielle dänische Vorschriften.
EU-Heimtierausweis
Für Hunde und Katzen ist ein gültiger EU-Heimtierausweis zwingend erforderlich. Dieser muss enthalten:
- Eindeutige Identifikation des Tieres mittels Mikrochip-Nummer
- Tierärztlichen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung
- Angaben zum Halter des Tieres
Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Ältere Tätowierungen sind nur gültig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurden und gut lesbar sind.
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung muss folgende Anforderungen erfüllen:
Die Erstimpfung darf frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen. Die Einreise ist erst 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls erlaubt. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Dänemark einreisen. Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der vom Hersteller angegebenen Gültigkeitsdauer erfolgen.
Aufgrund der Impfbestimmungen dürfen Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Dänemark einreisen. Eine frühere Einreise ist nicht gestattet.
Maximale Anzahl von Tieren
Auf Urlaubsreisen dürfen maximal fünf Haustiere pro Person mitgenommen werden.
Besondere Regelungen für bestimmte Hunderassen
Dänemark hat seit dem 1. Juli 2010 ein Hundegesetz, das die Einreise bestimmter Rassen verbietet. Diese Regelung ist für Urlauber mit Hunden besonders wichtig.
Verbotene Hunderassen
Folgende 13 Hunderassen und deren Kreuzungen dürfen nicht nach Dänemark einreisen:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal (einschließlich Anatolischer Hirtenhund)
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
Das Einreiseverbot gilt auch für Mischlinge, bei denen eine dieser Rassen eingekreuzt ist.
Ausnahmen vom Einreiseverbot
Es existieren zwei Ausnahmen:
Hunde mit Bestandsschutz: Wurde der Hund nachweislich vor dem 17. März 2010 angeschafft, darf er nach Dänemark einreisen. Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gilt diese Ausnahme nicht, da sie bereits seit 1991 verboten sind. Hunde mit Bestandsschutz müssen an öffentlich zugänglichen Orten an einer maximal zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Durchreise: Hunde verbotener Rassen dürfen durch Dänemark durchreisen, wenn sie in einem geschlossenen Transportbehälter verbleiben. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeugs für notwendige Gassigänge sind erlaubt, der Aufenthalt in Dänemark sollte jedoch ohne unnötige Verzögerungen erfolgen.
Verwechslungsgefahr
Die dänische Polizei setzt das Hundegesetz um und kann bei Zweifeln Dokumente zur Rassenangehörigkeit verlangen. Einige Hunderassen ähneln den verbotenen Rassen und können verwechselt werden, sind aber nicht verboten. Dazu gehören unter anderem Mastiff, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier oder Tatra Schäferhund.
Wenn Ihr Hund einer der verbotenen Rassen ähnlich sieht, führen Sie vorsorglich einen Rassenachweis mit. Dies können Stammbucheinträge, Stammtafeln oder andere Dokumente zur Abstammung sein. Auch tierärztliche Bescheinigungen werden akzeptiert.
Praktische Tipps für die Überfahrt
Eine gute Vorbereitung erleichtert die Fährüberfahrt mit Haustier erheblich.
Vor der Abreise
Gewöhnen Sie Ihren Hund rechtzeitig an das Tragen eines Maulkorbs, falls dieser auf der Fähre erforderlich ist. Lassen Sie Ihr Haustier unmittelbar vor der Einschiffung sein Geschäft verrichten. Am Fährhafen befinden sich Grünflächen, die dafür genutzt werden können. Planen Sie ausreichend Zeit für den Check-in ein, besonders wenn Sie einen Assistenzhund mitführen.
Während der Überfahrt
Bringen Sie ausreichend Kotbeutel mit, auch wenn keine Hundetoiletten vorhanden sind. Im Scandlines FoodXpress können Sie eine Wasserschüssel für Ihren Hund ausleihen. Halten Sie Küchenpapier und Reinigungstücher für eventuelle Missgeschicke bereit. Entscheiden Sie vor der Abfahrt, ob Ihr Hund im Auto bleibt oder mit auf die Passagierdecks kommt, da ein Wechsel während der Fahrt nicht möglich ist.
Nach der Ankunft
Informieren Sie sich über die Leinenpflicht am Zielort in Dänemark. Vom 1. April bis 30. September besteht an Stränden generelle Leinenpflicht. In Wäldern und Parks gilt ganzjährig Leinenpflicht, sofern keine speziellen Hundezonen ausgewiesen sind.
Empfohlene Reiseausstattung
Für eine entspannte Überfahrt sollten folgende Dinge mitgeführt werden:
- EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfungen
- Rassenachweis bei Verwechslungsgefahr
- Leine und gegebenenfalls Maulkorb
- Kotbeutel und Reinigungsmaterial
- Wasser und Reisenapf
- Vertraute Decke oder Spielzeug
- Adressanhänger mit Kontaktdaten am Halsband
Weitere Informationen und Kontakt
Für spezifische Fragen zur Mitnahme von Haustieren steht der Scandlines-Kundenservice unter der Telefonnummer +49 (0) 381 77 88 77 66 zur Verfügung. Aktuelle Informationen zu den dänischen Einreisebestimmungen für Haustiere finden sich auf der Website des dänischen Außenministeriums und der Lebensmittelbehörde Fødevarestyrelsen.
Die Mitarbeiter an Bord helfen bei Fragen während der Überfahrt gerne weiter und können bei Bedarf zusätzliche Informationen und Unterstützung bieten.